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Berufsausbildung

Die Ausbildung erfolgt nach einem Modellehrgang gemäss Art. 5 des Ausbildungsreglementes der Schweiz. Die gesetzliche Grundlage bildet das Reglement vom 29.10.1998.

Lehrdauer
Vollzeitlehrlinge: 4 Jahre
Zusatzlehrlinge: 2 bzw. 3 Jahre

Unterricht
Tagesunterricht mit zusätzlichen Blockwochen.
z.T. Unterricht in interkantonalen Berufsgruppen.

Überbetriebliche Kurse (Einführungskurse)
Vollzeitlehrlinge: 3 Kurse à 3-5 Tage
Zusatzlehrlinge:  1 Kurs à 5 Tage  (1. + 2. Kurs freiwillig)

Weitere Einzelheiten finden Sie bei den Berufsschulen.